Maskenpflicht

In allen Schulen gilt bis auf den Unterricht und die Durchführung der ergänzenden Förderung und Betreuung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen. Für Personen, die auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, gilt diese Pflicht nicht. Auf den Schulhöfen oder bei Aktivitäten im Freien kann auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Eltern müssen wie alle schulfremden Personen immer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bei Stufe rot gilt eine allgemeine Maskenpflicht, auch im Unterricht.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie von der Homepage der Senatsverwaltung
Aktuelle Einstufung der Schule nach dem Stufenplan: rot
Anmeldung zur Notbetreuung (Übersicht über die Berufsgruppen)