Bildungspaket (BuT)

Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungspaket. Die Leistungen umfassen die Kostenübernahme für das Mittagessen in Schule und Kita, den Schulbedarf sowie die Kostenübernahme für den Weg zur Schule und zum Freizeitort. Die Kinder und Jugendlichen können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und bei Ausflügen und Fahrten der Schule oder der Kita dabei sein.

Wenn Schülerinnen und Schüler zum Erreichen ihres Lernziels eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren sie ebenfalls vom Bildungspaket.

Anspruch
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt. Bei Bezug von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sogar ohne jegliche Altersbeschränkung.

Die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit können nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, bekommen keine Leistungen aus dem Bildungspaket.

 

Leistungen

Mittagessen in Kita, Kindertagespflege oder Schule

Höhe der Leistung: Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der Schule, der Kita oder Kindertagespflege werden vollständig übernommen.


Gewährung: Vorlage des berlinpass-BuT in der Kita (für Kita-Kinder) oder im Jugendamt (für Kinder in der Kindertagespflege) oder beim Caterer bzw. der Schule.

Bitte beachten Sie: Ab dem 1. August 2019 hat jedes Berliner Grundschulkind (Klasse 1 bis 6) einen Anspruch auf kostenloses Schulmittagessen. Diese Leistung wird durch das Land Berlin erbracht. Da diesen Schülerinnen und Schülern keine Kosten entstehen, besteht für diese kein Bedarf mehr im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Persönlicher Schulbedarf

(z.B. Stifte, Hefte, Wasserfarben, Schulranzen)

Höhe der Leistung: 150 Euro (100 Euro im 1. Schulhalbjahr, 50 Euro im 2. Schulhalbjahr). Die Zahlungen erfolgen regelmäßig zum 1. August und zum 1. Februar eines Jahres.
Aber auch andere Zahltermine sind möglich, wenn z.B. die Leistungsberechtigung erstmals nach den genannten Zahlterminen festgestellt wurde oder aber die Aufnahme in die Schule erst zu einem späteren Termin erfolgt ist. Ab dem Jahr 2021 wird die Höhe des Betrages regelmäßig angepasst.

Beantragung: Das Geld erhalten Sie von Ihrer Bewilligungsstelle, wenn Sie dort den Schülerausweis Ihres Kindes, eine Schulbescheinigung, das Aufnahmeschreiben der Schule oder die Zuweisung des Schulamtes vorlegen.

Lernförderung

zum Erreichen der wesentlichen Lernziele, z.B. Erreichen eines Abschlusses, Übergang in die gymnasiale Oberstufe, Förderung der individuellen Sprachkompetenz

Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten für eine von der Schule als notwendig bestätigte Lernförderung, die in Verantwortung der Schule umgesetzt wird

Gewährung: Vorlage des berlinpass-BuT in der Schule und Einreichen des ausgefüllten Zusatzbogens für die ergänzende Lernförderung
Zusatzbogen für ergänzende Lernförderung

Teilnahme an Ausflügen in Kita, Kindertagespflege oder Schule

Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten

Gewährung: Vorlage des berlinpass-BuT in der Kita oder Schule;
für Kinder in der Kindertagespflege: Einreichen des ausgefüllten und von der Kindertagespflege bestätigten Nachweises bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen

Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten

Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten

Gewährung: Einreichen des ausgefüllten und von der Kita/Kindertagespflege bzw. Schule bestätigten Nachweises bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen

Nachweis mehrtägige Kitafahrt
Nachweis mehrtägige Klassenfahrt

Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit

Höhe der Leistung: Es werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kosten in Höhe von pauschal 15 Euro im Monat übernommen für:

  • Mitgliedschaft in Vereinen (Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit)
  • Musikunterricht,
  • vergleichbare Kurse oder
  • Aktivitäten kultureller Bildung sowie
  • die Teilnahme an Freizeitfahrten.

Darunter fallen nicht nur monatliche Mitgliedsbeiträge, sondern auch

  • einmalige Veranstaltungen,
  • der „Superferienpass“ vom Jugendkulturservice,
  • Angebote in der Gruppe für Babys und Kleinkinder (PEKIP-Kurse, Gruppenschwimmen, musikalische Früherziehung etc.),
  • Hausaufgabenbetreuung in der Gruppe,
  • Gebühren in Fitnessstudios und vieles mehr.
    Das gemeinsame Erleben steht im Vordergrund.

Gewährung: Ein Antrag muss nicht mehr gestellt werden. Das Geld wird direkt nach Vorlage eines Nachweises (z.B. Mitgliedsvertrag) an Sie selbst ausgezahlt. Je nach Freizeitaktivität erfolgt die Zahlung entweder monatlich oder aber auch in einer Summe. Auf die Höhe der tatsächlichen Kosten kommt es nicht an.

Neben den einmaligen oder monatlichen Beiträgen können auch erforderliche

  • Ausrüstungsgegenstände bzw. Leihgebühren und
  • Fahrtkosten zum Teilhabeangebot oder für Freizeitfahrten
    übernommen werden. Für diese können Sie bzw. Ihr Kind ebenso jeweils monatlich bis zu 15 Euro erhalten.

Gewährung: Dazu müssen Sie nur die Nachweise für die Inanspruchnahme (z.B. Kaufbelege für Ausrüstungsgegenstände, Kostenaufstellung für eine Freizeitfahrt) bei Ihrem Jobcenter, dem Sozialamt, der Wohngeldstelle oder dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) einreichen. Ein Antrag muss nicht mehr gestellt werden.

Die Kosten werden jedoch nicht in voller Höhe übernommen. Die tatsächliche Höhe ist von einem Eigenanteil abhängig, der durch die Leistungsstelle für Sie berechnet wird. Den Eigenanteil müssen Sie selbst bezahlen.

Fahrtkosten zur Schule

Höhe der Leistung: Übernahme der tatsächlichen Beförderungskosten durch die Bewilligungsstelle der Sozialleistungen

Bitte beachten Sie: Ab dem 1. August 2019 können alle Berliner
Schülerinnen und Schüler mit dem Schülerausweis I (allgemeinbildende Schulen sowie berufliche Schulen mit Vollzeitunterricht im Tarifbereich AB),
Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen, und
Kinder und Jugendliche ohne Schulplatzzuweisung, die jedoch schulpflichtig sind,
das kostenlose Schülerticket für den Tarifbereich AB der BVG nutzen.

Die dafür notwendige fahrCard der BVG kann online unter www.BVG.de/schuelerticket bestellt werden.

Da diesen Kindern keine Kosten entstehen, erfolgt keine Berücksichtigung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Alle anderen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsene können, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die Schülerbeförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen.
Im Regelfall werden hierfür im Tarifbereich AB die Kosten des Berlin-Ticket-S in Höhe von monatlich 27,50 Euro erstattet. Das Berlin-Ticket-S erhalten Sie unter Vorlage des „normalen“ berlinpasses (nicht des berlinpass-BuT) bei der BVG. Den „normalen“ berlinpass erhalten Sie bzw. Ihr Kind unter Vorlage des Bewilligungsbescheides über die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld oder AsylbLG beim Bürgeramt.

Wenn Sie oder Ihr Kind für die Beförderung zur Schule den Tarifbereich ABC nutzen, können die tatsächlich entstehenden Kosten entweder der Monatskarte für Auszubildende/Schüler im Abo oder des regulären Monatstickets im Abo erstattet werden.

Gewährung: Um die Schülerbeförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen zu können, legen Sie bitte in Ihrer zuständigen Leistungsstelle die Schulbescheinigung/die Aufnahmebestätigung der Schule oder des Bildungsträgers sowie das Berlin-Ticket-S bzw. die Fahrausweise vor. Die Kosten werden an Sie erstattet.

 

Formulare und Informationsschreiben

 

Leistungsstellen

Die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Sie von der Stelle, die bisher schon die Sozialleistungen gewährt. Deshalb bleibt die Stelle zuständig, bei der Sie bisher schon Leistungen beantragt haben. Dies ist im Einzelfall:

 

berlinpass-BuT als Berechtigungsnachweis


Den berlinpass-BuT gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Er dient als Nachweis für den Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Die Abkürzung „BuT“ bedeutet Bildung und Teilhabe.

Auf dem berlinpass-BuT ist die Anspruchsgrundlage durch eine Kurzbezeichnung – B1, B2 oder L – vermerkt:

Außerdem erhalten Sie oder Ihre Kinder durch Vorlage des berlinpass-BuT die gleichen Vergünstigungen bei Kultur, Sport und Freizeit, wie sie auch der berlinpass bietet.
Den berlinpass-BuT erhalten Sie bei Ihrer Leistungsstelle.

Weitere Informationen zum berlinpass Um den berlinpass-BuT zu bekommen, müssen beim Jobcenter folgende Unterlagen eingereicht bzw. vorgelegt werden:
Bescheinigung über den Kitabesuch/Betreuungsvertrag oder Schulbescheinigung/Schülerausweis und
Passfoto von Ihnen oder Ihrem Kind im Format 3,5 cm x 4,5 cm
Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid und den berlinpass-BuT im Jobcenter ausgestellt.

 

Quelle: https://www.berlin.de/sen/bjf/bildungspaket/