Hausordnung

Grundsätzliches

  • Zu allen Kindern und Erwachsenen wird sich rücksichtsvoll und höflich verhalten. Sollte eine Meinungsverschiedenheit oder Auseinandersetzung entstehen, wird sie mit friedlichen Mitteln gelöst oder die Hilfe anderer gesucht (z.B. Vertrauenslehrer, aufsichtführende Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogin, Buddy).
  • Bei Konflikten wird zuerst die Stopp-Regel angewendet.
  • Bei Fehlverhalten gilt der Maßnahmenkatalog.
  • Zur Unterstützung unserer pädagogischen Arbeit wird gebeten, dass den Kindern stets gesundes Essen mitgegeben wird.


Betreten und Verlassen des Schulhauses

  • Das Schulhaus ist von 6.00-18.00 Uhr geöffnet. Kinder, die den Frühhort besuchen, melden sich bei der Erzieherin oder Erzieher.
  • Der Einlass zum Unterrichtsbeginn (8.00 Uhr) erfolgt mit dem Klingelzeichen ab 7.30 Uhr über den Hof.
  • Schüler dürfen ohne Erlaubnis einer Lehrkraft oder eines Erziehers das Schulgelände nicht verlassen.
  • Schüler ohne Hortvertrag verlassen sofort nach Unterrichtsschluss das Gelände.
  • Besucher der Schule wenden sich zuerst an das Sekretariat. Bei dringenden Anliegen können Eltern sich direkt an den Lehrer wenden, jedoch nur bis 7.50Uhr. Für Gespräche muss ein Termin vereinbart werden. Es wird gebeten, den Schul- und Unterrichtsbetrieb nicht zu stören.
  • Erziehungsberechtigte dürfen ihr Kind frühestens ab 13:10 Uhr abholen, es sei denn sie haben nachweislich einen Termin. Wir bitten, dass sie das Schulgelände aus sicherheitstechnischen Gründen nicht vorher betreten.
  • Sprechzeiten der Schulleitung und des Sekretariats entnehmen Sie dem Aushang und der Schulhomepage.


Betreuungszeiten

  • Die Betreuung der Kinder erfolgt entsprechend des Hortvertrages. Bei Vertragsverletzung wird das Jugendamt informiert.
  • Kinder ohne Hortvertrag werden nur bis 13:30 betreut.
  • Bei übermäßiger Hitze endet der Unterricht um 13.10 Uhr. Der Unterricht kann an anderen Orten stattfinden und kleinere Pausen werden individuell eingebaut. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Kinder, die eine entsprechende Bescheinigung der Eltern abgegeben haben, können zum vorgezogenen Unterrichtsschluss nach Hause gehen. Alle anderen Kinder werden von den Lehrern und Erziehern bis 13.30 Uhr betreut.

 

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach §62f SchulG Berlin

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sollen allen Schülern und Lehrern ein ruhiges und friedliches Arbeiten an der Schule ermöglichen. Als Erziehungsmaßnahme kommt dem Lob eine besondere Bedeutung zu.
Belobigungen:

  1. mündlich
  2. schriftlich
  3. Vermerk in Schülerunterlagen
  4. öffentliche Belobigung
  5. materielle Anerkennung

 

Bei Konflikten und Unterrichtsstörungen wird nach § 62 des Schulgesetzes verfahren:
Erziehungsmaßnahmen:

  1. das erzieherische Gespräch mit der Schülerin und dem Schüler,
  2. gemeinsame Absprachen,
  3. der mündliche Tadel,
  4. die Eintragung in das Klassenbuch,
  5. die Wiedergutmachung angerichteten Schadens,
  6. die vorübergehende Einziehung von Gegenständen.

 

Bei Konflikten werden unsere Streitschlichter mit aktiv.
Soweit die Erziehungsmaßnahmen im Einzelfall nicht zu einer Konfliktlösung geführt haben, wird weiter nach § 63 des Schulgesetzes verfahren.
Ordnungsmaßnahmen:

  1. schriftlicher Verweis,
  2. Ausschluss von Unterrichtsveranstaltungen und anderen schulischen Veranstaltungen bis zu 10 Schultagen,
  3. Umsetzung in eine Parallelklasse oder eine andere Unterrichtsgruppe,
  4. Überweisung in eine andere Schule desselben Bildungsgangs  und Entlassung aus der Schule, wenn die Schulpflicht erfüllt ist. Nach Absprache mit den Eltern können Schüler zur Nacharbeit nach dem Unterricht angehalten werden.

 

Unterrichtszeiten und Pausen

Uhrzeiten
Stunde / Pause
07:30 Uhr
Öffnung der Schule
08:00 – 08:45 Uhr
1. Stunde
08:45 – 08:55 Uhr
Kleine Frühstückspause
08:55 – 09:40 Uhr
2. Stunde
09:40 – 10:00 Uhr
1. Hofpause
10:05 – 10:50 Uhr
3. Stunde
10:55 – 11:40 Uhr
4. Stunde
11:40 – 12:20 Uhr
2. Hofpause
12:25 – 13:10 Uhr
5. Stunde
13:15 – 14:00 Uhr
6. Stunde
14:10 – 14:55 Uhr
7. Stunde

 

Verhalten im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall wird die Schule am ersten Tag durch die Eltern informiert (z.B. persönlich, telefonisch oder per E-Mail ) Bereits ab dem ersten Tag haben die Lehrer das Recht sich zu informieren oder einen Hausbesuch durchzuführen. Bei längerer Krankheit (nach drei Tagen) muss ein ärztliches Attest vorliegen. Kinder denen es während des Unterrichtstages nicht gut geht, melden sich beim Lehrer oder Erzieher. Wenn notwendig werden die Eltern informiert und das Kind muss abgeholt werden. Verpasster Unterrichtsstoff muss eigenständig nachgeholt werden. Informationen und ggf. Materialien können beim Lehrer abgeholt werden.


Regeln für das Verhalten auf dem Schulhof

  • In den Hofpausen gehen alle Kinder zum Spielen auf den Hof oder können die Pausenangebote nutzen. Durch aufmerksames und rücksichtsvolles Verhalten werden Unfälle vermieden und durch Ansprechen der aufsichtsführenden Personen Konflikte gelöst.
  • Während der Hofpausen darf der Schulhof nicht verlassen werden, wenn der Unterricht noch nicht beendet ist.
  • Zum Spielen sind die Freiflächen zu nutzen. Auf dem Bolzplatz können die Kinder der Schulanfangsphase (SaPh) Fußball spielen. Die Kinder der anderen Klassenstufen benutzen den großen Sportplatz zum Ball spielen. Es sind die Sportplatz- und Hofregeln einzuhalten.
  • Im Winter ist das Schneeballwerfen untersagt.
  • Bepflanzte Flächen dürfen nicht betreten werden, ebenso der unmittelbar am Schulhaus verlaufende Plattenweg.
  • Abfälle jeglicher Art werden nicht auf den Schulhof geworfen.
  • Das Essen und Trinken auf dem Sportplatz ist verboten. Hierfür kann der Hof genutzt werden.
  • Bei entstandenen Schäden und Unfällen ist sofort die Schulleitung zu informieren. Bei mutwilliger Sachbeschädigung muss der Schaden ersetzt werden. Dies kann auch durch Arbeitsleistung am Nachmittag geschehen.
  • Fahrräder können in den entsprechenden Ständern abgestellt werden. Für die Fahrräder besteht kein Versicherungsschutz von Seiten der Schule.

 

Regeln für die gesamten Schulhäuser
Allgemeine Regeln

 

  • Zu allen Kindern und Erwachsenen wird sich rücksichtsvoll und höflich verhalten. Sollte eine Meinungsverschiedenheit oder Auseinandersetzung entstehen, wird sie mit friedlichen Mitteln gelöst oder die Hilfe anderer gesucht (z.B. Vertrauenslehrer, aufsichtführende Lehrer, Streitschlichter).
  • Nicht geduldet werden kann das Umherrennen, Lärmen, Schubsen anderer Schüler oder Prügeln, das Werfen mit Gegenständen und das Klettern auf Schulmöbel.
  • Jeder achtet auf Sauberkeit und Ordnung im Schulgelände. Alle Abfälle werden in die dafür aufgestellten Behälter geworfen.
  • Die Schulhofbuddys auf dem Hof achten mit auf Sauberkeit und Ordnung. Den Anordnungen der Schüler ist Folge zu leisten.
  • Verboten ist das Mitbringen von Feuerzeugen, Taschenmessern, Laserpointern, Glasflaschen und anderen gefährlichen Gegenständen. Getränke können in Plastiklaschen oder als Trinkpäckchen mitgebracht werden.
  • Für elektronische und andere Spielsachen gibt es bei Verlust oder Diebstahl keinen Schadensersatz. Während des Unterrichtes dürfen diese Geräte nicht benutzt werden.
  • Handys müssen beim Betreten des Schulgeländes abgeschaltet werden und dürfen auch während der Pausen und am Nachmittag im Hort nicht benutzt werden. Bei Verstoß werden die Handys sofort abgenommen und im Sekretariat eingeschlossen. Die Eltern können diese dann im Sekretariat abholen.
  • Das pädagogische Personal kann die Verwendung von mobilen Endgeräten (auch Handys) im Unterricht gestatten.
  • Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben. Größere Fundsachen, wie Turnbeutel, Mappen usw., werden beim Hausmeister abgegeben.
  • Jegliches Ballspielen (darunter zählen auch Flummis, Tennisbälle etc.) ist im Haus und auf dem Hof in Fensternähe verboten

 

 

Verhalten in Fluren und im Treppenhaus

Das Treppenhaus ist kein Aufenthaltsraum. Es wird rechts gegangen und Drängeleien sind zu vermeiden. Der Zugang und Abgang zu den Klassenräumen und Fachräumen erfolgt über die jeweils nächste Treppe. Alarm- und Feuerlöscheinrichtungen sind von den Schülern nicht zu berühren. Ausstellungsstücke an den Wänden und in den Vitrinen sind nicht zu beschädigen. Die Arbeit anderer Schüler sollte jeder achten. Türen sind so zu öffnen und zu schließen, dass kein Schüler verletzt und nichts beschädigt wird.

 

Verhalten in den Klassen- und Fachräumen

  • Die Klassenräume sind die eigentlichen Aufenthaltsräume. Jede Klasse ist für ihren Raum verantwortlich. Sauberkeit und eine angemessene Ausgestaltung sind wichtig, um sich in den Räumen wohlzufühlen. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und das Licht ausgemacht.
  • Zu Beginn des Unterrichtes sind alle Schüler an ihren Plätzen und haben ihre fachbezogenen Unterrichtsmaterialien ausgepackt.
  • Ist der Lehrer bis 10 min. nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, hat ein Schüler (Klassensprecher) im Sekretariat Bescheid zu geben.
  • Fach- und Teilungsräume sind nur nach Aufforderung durch einen Lehrer zu betreten.
  • Klassen- und Teilungsräume dürfen nicht von innen abgeschlossen werden. Diese sind nur in einer Gefahrensituation zu verschließen.
  • Fenster werden ebenfalls nur nach Aufforderung durch einen Lehrer geöffnet.
  • In den kleinen Pausen wird sich im Klassenraum aufgehalten, wenn der Raum nicht gewechselt wird.
  • Ein Wechsel des Raumes erfolgt nach den Hofpausen.
  • Bei Regen bzw. schlechtem Wetter wird abgeklingelt; die Pausenangebote können genutzt werden. Die Flure vor den Räumen können bei Regenpausen zum Spielen, zum Spazieren gehen und zum sich Unterhalten -aber nicht zum Toben- genutzt werden. Ein Wechsel der Etage ist nicht gestattet.
  • Bei Feueralarm ist den Anweisungen der Erwachsenen unbedingt Folge zu leisten. Der Abgang zum Hof erfolgt über den nächstliegenden Treppenaufgang.
  • Bei Amokalarm ist im Klassenraum zu bleiben. Der Raum darf erst verlassen werden wenn die Polizei Entwarnung gibt.

 

Verhalten in den Essensräumen

  • Jeder Schüler soll in Ruhe sein Essen einnehmen können. Jeglicher Krach hat im Essenraum zu unterbleiben. Beim Anstellen sind Drängeleien zu vermeiden.
  • Nach dem Essen werden das Geschirr abgeräumt und die Tische abgewischt.

 

Verhalten in den Toilettenräumen

  • Die Toiletten werden nur aufgesucht, wenn es nötig ist. Oberstes Gebot ist hier die Sauberkeit; dazu gehört das Spülen, das Waschen der Hände und der sorgfältige Umgang mit den Einrichtungen. Die Türen sind stets geschlossen zu halten.
  • In die Toiletten dürfen keine Essenreste, Hygieneartikel oder sonstige gröbere Gegenstände geworfen werden.
  • Untersagt ist das Toben, das Versteckspielen und das Überklettern der Zwischenwände. Das Spritzen mit Wasser und das Werfen mit nassen Papierhandtüchern oder Toilettenpapier hat ebenfalls zu unterbleiben.

 

Verhalten in der Turnhalle

Für den Sportunterricht gilt das Merkblatt der Fachkommission Sport.

Maßnahmenkatalog

 

            Maßnahmenkatalog     

 

Grundsätzlich gilt:

JedeR erhält Hilfe vom Krisenteam!

JedeR SchülerIn soll sich für sein Fehlverhalten entschuldigen!

Bei bestimmten Schülern (z.b. em.soz.) oder allgemein Klassen können und sollten andere pädagogische Mittel eingesetzt werden.

Fehlverhalten

Konsequenzen (z.T. Auflistung von Handlungsmöglichkeiten)

 

Phase 1

Phase 2

Phase 3

Massive Unterrichtsstörung nach Ermessen der Lehrkraft

  • mündliche Ermahnung
  • mündliche Ermahnung mit Nachdruck
  • Pausenverbot (Aufsicht muss gewährleistet sein)
  • schriftliche Stellungnahme
  • Info an Klassenleitung
  • Mitteilung an die Eltern
  • Ausschluss vom Unterricht
  • Arbeit unter Aufsicht

vergessene Arbeitsmaterialien/

Hausaufgaben

  • Eintrag ins HA-Heft
  • Nacharbeiten der vergessenen Hausaufgaben
  • Eintrag ins Klassenbuch
  • wie 1)
  • Elterninformation
  • wie 2)
  • Elterngespräch

nicht normgerechtes Pausenverhalten

  • Ermahnung
  • ggf. Pausenverbot (Aufsicht muss gewährleistet sein)
  • Info an Klassenleitung
  • wie 1)
  • Ermahnung mit Nachdruck
  • Eintrag ins Klassenbuch
  • wie 2)
  • Elterninformation

Respektlosigkeit, Beleidigung, verbale Entgleisung

  • Ermahnung
  • Entschuldigung
  • schriftliche Stellungnahme
  • Info an Klassenleitung
  • wie 1)
  • Gespräch mit Krisenteam
  • wie 2)
  • Elterngespräch
  • ggf. Meldung an Schulpsychologie

Wegnahme, Verstecken, Beschädigung von Sachen von Mitschülern

  • Entschuldigung
  • Elterninformation
  • schriftliche Stellungnahme
  • Schadensregulierung/ Wiedergutmachung
  • Info an Klassenleitung
  • Auswertung vor der Klasse
  • wie 1)
  • Elterngespräch
  • Wie 2)
  • Ordnungs-maßnahmen androhen und durchführen

körperliche Gewalt

  • Info an Klassenleitung
  • Elterninformation
  • Info an Klassenleitung
  • Gewaltmeldung
  • Ordnungsmaßnahmen androhen
  • Elterninformation/ Elterngespräch
  • Pausenverbot
  • Info an Klassenleitung
  • Ordnungsmaßnahmen androhen und durchführen
  • Zusammenarbeit mit Krisenteam
  • Meldung an Schulpsychologie

 

 

unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes

  • Ermahnung
  • Info an Klassenleitung
  • wie 1)
  • Elterninformation
  • Wie 2)
  • Ordnugs-maßnahmen androhen und durchführen

Zuspätkommen

  • Ermahnung
  • Eintrag ins Klassenbuch
  • wie 1)
  • Elterninformation
  • wie 1)
  • Elterngespräch

Sachbeschädigung

  • Schadensregulierung/ Wiedergutmachung
  • Elterninformation
  • Info an Klassenleitung
  • Info an Schulleitung
  • wie 1)
  • Elterngespräch
  • wie 2)
  • Ordnugsmaßnahmen androhen und durchführen
  • Meldung an Schul-psychologie und Revierpolizist

regelwidrige Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten

  • Abnahme des Gerätes
  • Rückgabe am Ende des Schultages
  • Abnahme des Gerätes
  • Abholung durch Eltern
  • Ordnugsmaßnahmen androhen und durchführen

Nichtbeachtung des Rauch-, Alkohol- und Drogenverbotes

  • Info an Klassenleitung
  • A/D:
    • sofortige Abholung durch Eltern
    • Ordnungs-maßnahme androhen
  • R:
    • Elterninformation
    • schriftliche Stellungnahme
    • Ordnungs-maßnahme androhen
  • wie 1)
  • Ordnugsmaßnahmen androhen und durchführen
  • Elterngespräch
  • wie 2)
  • Meldung an Schul-psychologie und Revierpolizist

Mitbringen von Hieb- und Stichwaffen

  • Lehrer nimmt ohne Eigengefährdung die Waffe ab
  • Info an Klassenleitung
  • Eltern holen Waffe ab
  • Elterngespräch
  • wie 1)
  • Ordnugsmaßnahmen androhen und durchführen
  • Meldung an Schulpsychologie und Revierpolizist
  • wie 2)
  • nächste Stufe einer Ordnungsmaßnahme

 

Maßnahmenkatalog wurde verabschiedet am/von:

Frau Daunke beschlossen 21.09.2016 beschlossen 29.09.2016
Schulleitung Krisenteam Gesamtkonferenz

 

Merkblatt Sportunterricht

 

Grundsätzliches

Der Sportunterricht ist ein unverzichtbarer Bestandteil in der Erziehung des Kindes. Gesundheit und Fitness werden durch körperliche Betätigung erhalten und verbessert, die allgemeine Leistungsfähigkeit wird gesteigert. Außerdem werden im Sportunterricht Verhaltensweisen geübt und gebildet, die die Einordnung in die Umwelt erleichtern und Anregungen für eine sinnvolle Gestaltung der Freizeit vermittelt.
Mit folgenden Hinweisen werden Sie, liebe Erziehungsberechtigte, in der Lage versetzt, die Teilnahme Ihres Kindes am Sportunterricht zu unterstützen.

1. Kleidung

Sportbekleidung ist als Unterrichtsmaterial anzusehen und soll ausschließlich zum Sporttreiben genutzt werden. Benötigt werden: (Schul-)T-Shirt, Sporthose, Turnschuhe mit heller Sohle. Bei entsprechender Witterung nutzen wir unseren Sportplatz und dann sollte wärmere Kleidung mitgeschickt werden.
Die Sportsachen werden abhängig vom Stundenplan immer am jeweiligen Tag an dem Sportunterricht stattfindet mit zur Schule gebracht und am selbigen Tag zum Waschen wieder mit nach Hause genommen.


2. Sicherheit

Längere Haare müssen zusammengebunden werden. Das Tragen von Gelnägeln ist verboten. Auch bitten wir auf die Länge der Fingernägel zu achten, da diese beim Fangespielen, Ball-und Gerätesport ein hohes Verletzungsrisiko für das Kind selbst und andere Kinder mit sich führt.
Wertsachen sollten im Interesse der Schüler an den Tagen des Sportunterrichts zu Hause bleiben. Die Schule übernimmt keine Haftung.
Wegen der Verletzungsgefahr fordern wir die Schüler auf, Schmuck jeder Art zum Sporttreiben abzulegen. Ohrringe dürfen nicht abgeklebt werden. Wir bitten Sie, dieses Anliegen zum Schutz Ihres Kindes zu unterstützen.

In den Umkleiden ist die Verwendung von Deos verboten.


3. Beurlaubung/Befreiung vom Sportunterricht

Eine Befreiung vom Sportunterricht ist nur im Krankheitsfällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Weil das Kind trotzdem in der Halle ist, muss es Sportschuhe anhaben. Wir bitten zu bedenken, dass manchmal auch eine Teilsportbefreiung angebracht ist.
Eine Sportbeurlaubung kann bis zu einer Woche vom Sportlehrer auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten ausgesprochen werden. Eine darüber hinausgehende Befreiung ist nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests möglich und wird von der Schulleitung entschieden.

 

 

Wir danken für Ihre Mitarbeit.

 

Merkblatt Schwimmunterricht

Liebe Eltern, liebe Schwimmer!

In der 3. Klasse erfolgt der obligatorische Schwimmunterricht. Unser Ziel ist dabei, dass Ihr Kind sicher schwimmen kann. Denn das ist nicht nur wichtig für Klassenfahrten oder Ausflüge, sondern kann lebensrettend sein. Unser Schwimmunterricht ist in der Anton-Saefkow-Schwimmhalle. Die Kinder werden von unserem pädagogischen Personal zur Halle begleitet. Wir bitten um Unterstützung, indem Sie folgendes beachten:

 

  • Mützen und Jacken mitnehmen (Gesundheitsschutz)
  • keine Strumpfhosen, besser Leggins mit Socken (Pfützen in den Umkleideräumen)
  • 5 Cent-Stück mitnehmen (zum Haare trocknen)
  • für lange Haare eine Bürste oder Kamm
  • eine Plastiktüte für die nassen Sachen
  • Gummi-Badekappe mit Name des Kindes (Erkennen im Wasser)
  • Duschbad (Waschen vor dem Schwimmen)
  • Badetuch (Abtrocknen)
  • keine Plastikbeutel, besser Rucksack (20min Weg zur Schwimmhalle)
  • witterungsentsprechende Kleidung, keine Regenschirme!!!

 

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Alle Kinder müssen sich allein an und ausziehen!
  • Alle Kinder müssen allein duschen!
  • Kinder ohne Schwimmsachen oder einer Schwimm-/Sportbefreiung werden auf anderen Klassen aufgeteilt.

 

 

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit

Entschuldigungen

 

Im Krankheitsfall wird die Schule am ersten Tag durch die Eltern informiert, z.B.

  • persönlich,
  • telefonisch +49 30 9721419
  • oder per E-Mail an die Schule oder nach Absprache an die Klassenleitung

Spätestens am 3. Tag muss zudem eine schriftliche Entschuldigung der Schule vorliegen.

Gern können Sie auch unseren Vordruck verwenden: Entschuldigungszettel.pdf

Bereits ab dem ersten Tag haben die Lehrer das Recht sich zu informieren oder einen Hausbesuch durchzuführen. Bei längerer Krankheit (nach drei Tagen) muss ein ärztliches Attest vorliegen. Kinder denen es während des Unterrichtstages nicht gut geht, melden sich beim Lehrer oder Erzieher. Wenn notwendig werden die Eltern informiert und das Kind muss abgeholt werden.

Verpasster Unterrichtsstoff muss eigenständig nachgeholt werden. Informationen und ggf. Materialien können beim Lehrer abgeholt werden.

 

Sport- und Schwimmbefreiung

Eine Befreiung vom Sport- und/oder Schwimmunterricht ist nur im Krankheitsfällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Weil das Kind trotzdem in der Halle ist, muss es Sportschuhe anhaben. Wir bitten zu bedenken, dass manchmal auch eine Teilsportbefreiung angebracht ist.
Eine Sportbeurlaubung kann bis zu einer Woche vom Sportlehrer auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten ausgesprochen werden. Eine darüber hinausgehende Befreiung ist nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests möglich und wird von der Schulleitung entschieden. Wir empfehlen jedoch ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest vorzulegen.