Anmeldung Schulanfänger 2023/24
Liebe Eltern, die Anmeldung Ihres Kindes zur Schule ist der erste Schritt zu einem neuen und aufregenden Weg: Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren ist und unserem Einzugsgebiet angehört, wird es im Jahr 2024 eingeschult. Kommen Sie zu uns und melden Sie Ihr Kind bitte im genannten Zeitraum im Sekretariat unserer Schule an.
Anmeldezeitraum: 09.10. - 21.10.2023
Sprechzeiten Sekretariat:
montags | 09.00-12.00 Uhr | 14.00-16.00 Uhr |
dienstags | 09.00-12.00 Uhr | |
mittwochs | 14.00-18.00 Uhr | |
donnerstags | 09.00-12.00 Uhr | |
freitags | 09.00-12.00 Uhr |
Die Einschulung findet am 07.09.2024 statt. Genauere Informationen erhalten sie via Post. Der reguläre Unterricht startet am 09.09.2024.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit
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Bitte drucken und füllen sie vorab folgende Dokumente aus:
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Anmeldung eFöB (Hort)
Wir sind eine offene Ganztagsschule. Das heißt: Eltern, die eine Betreuung ihrer Kinder vor dem Unterricht (6:00- 7:30 Uhr) und/oder nach dem Unterricht (13:30- 16:00 oder 13:30-18:00) wünschen, müssen mit dem zuständigem Jugendamt Lichtenberg einen Vertrag über die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) abschließen. Die Betreuung kann ab 01.08. gewährleistet werden, sofern der Antrag fristgerecht abgegeben worden ist.
Für Eltern von Kindern der Jahrgangstufen 1 und 2 fällt nun die Bedarfsprüfung für die Kernzeit (13.30-16.00 Uhr) in der ergänzenden Förderung und Betreuung (Hortbereich) weg. Zudem ist der Hort für diese jüngsten Schülerinnen und Schüler ebenfalls kostenlos.
WICHTIG: Neuanträge werden nicht in der Schule abgegeben sondern im Bürgeramt oder Familienbüro. Die Frist ist dabei der 31.05.2024.
„Diese Anmeldung ist weiter wichtig für eine gute Planbarkeit des Angebots“, sagt Bildungssenatorin Sandra Scheeres. „Der Wegfall der Bedarfsprüfung stellt sicher, dass möglichst alle Kinder der 1. und 2. Jahrgangsstufe das pädagogisch wertvolle Ganztagsangebot wahrnehmen, die Kostenfreiheit entlastet Familien mit Kindern.“
Die Kinder können also ab August ohne Bedarfsnachweis den Hort am Nachmittag besuchen. Wer an Schulen über die Kernzeit hinaus die ergänzende Förderung und Betreuung in Anspruch nehmen möchte, muss weiterhin einen Betreuungsbedarf nachweisen.